Samstag, 17. Oktober 2009

Freikauf von der Wehrpflicht in der Türkei ! Aha!

Schon gewusst? Ich bis heute nicht. Doch der Kauf eines Döner nebenan, brachte mir neues Wissen. Demnach gilt auch heute:

In der Türkei können sich Türken, die sich im Ausland aufhalten von der Wehrpflicht weitgehend freikaufen. Lediglich ein 3-wöchiger Wehrdienst ist verpflichtend. - So kommt die Türkei zu Devisen fürs Staatssäckel und der Geheimdienst kann sich die geeignetsten Kandidaten aus der ganzen Welt "herauspicken", da sie alle nackert vor der Staatsgewalt stehen. Interessant. Ob das nach dem Beitritt der Türkei auch mal deutsches Recht werden wird. EU-weit, versteht sich..... Ich bin sprachlos...

Hier einige weitere Infos zu diesen Sachverhalten...

Quellenangabe am Ende des Textes, der als Zitat (rot unterlegt) hier mit angefügt ist.

update: dieser Blogbeitrag findet grosses Interesse und hat dolle Klick-Raten.... hmmm.. nun denn

Was ist die "Freikaufsregelung"?

Die "Freikaufsregelung" bzw. Ableistung eines stark verkürzten Militärdienstes gegen die Zahlung einer hohen Summe wird im Gesetz "Militärdienst mit Devisenzahlung" (Dövizle Askerlik Hizmeti) genannt. Erläutert wird sie in der 1. Zusatzklausel des Gesetzes zum Militärdienst (Art. 1111).

Die Möglichkeit des Freikaufs ist nicht wirklich neu: Die Wehrpflicht wurde im Osmanischen Reich zum ersten Mal 1842 eingeführt. Schon ab 1856 gab es eine "Freikaufsregelung" für nichtmuslimische Untertanen im wehrpflichtigen Alter. Viele orthodox-anatolische Griechen sowie Armenier - Angehörige der zwei großen nichtmuslimischen Gemeinden - waren u.a. auch im Handelswesen tätig und konnten dies in Anspruch nehmen. Die hohe Wehrersatzgebühr stellte schon damals eine wertvolle Einnahmequelle für Militär- und Staatsetat dar.

Auch nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches wurde es per Gesetz in der Geschichte der Republik mehr als zehn Mal für kurze Zeiten ermöglicht, durch Zahlung einer hohen Summe einen stark abgekürzten Militärdienst abzuleisten, um den Überschuss der Wehrpflichtigen für den Staat und die Armee gewinnbringend zu verwerten.


Wer kann die "Freikaufsregelung" in Anspruch nehmen?

Eine dauerhafte Regelung zum "Freikauf" gibt es nicht für in der Türkei lebende Wehrpflichtige; das Gesetz wird im Inland nur zeitweise und befristet angewendet. In den Zeiten, in denen eine Inanspruchnahme der "Freikaufsregelung" im Inland möglich ist, ist sie keinesfalls ein "Jedermannsrecht". Allein die Zahlung der festgelegten hohen Summe geht über die Verhältnisse eines Durchschnittsbürgers in der Türkei weit hinaus. Außerdem werden die Kandidaten durch eine nur scheinbar gerechte Lösung ermittelt: Damit ist es praktisch kaum möglich ohne Beziehung oder Bestechung in den Genuss dieses "Privilegs" zu kommen.


Privileg für Arbeitsimmigranten

Eine dauerhafte Regelung zum "Freikauf" gibt es nur für die türkischen Staatsangehörigen, die als Arbeitsimmigranten im Ausland leben und dies auch entsprechend nachweisen können. Gründe für eine dauerhafte Einführung der "Freikaufsregelung" waren:

- Die reguläre Dauer des Militärdienstes (mindestens 8 Monate) gefährdete den Aufenthaltsstatus der im Ausland lebenden Arbeitsimmigranten. Damit war auch ihre Beschäftigung bzw. ihr Berufsleben beeinträchtigt.
- Die Arbeitsimmigranten aus der Türkei sowie ihre Kinder leben ausschließlich in Industrieländern, die ein hohes Pro-Kopf-Einkommen aufweisen, das weit über das in der Türkei hinausgeht. So stellen die Beträge, die von diesen Menschen in ausländischer Währung eingetrieben werden, für das Militär und den Staat eine beachtliche Deviseneinnahme dar.

Die Gesamtsumme, die für den "Freikauf" festgelegt ist, beträgt 5.112,92 Euro. Dieser Betrag kann wahlweise auch in Raten bezahlt werden. Bei der Ratenzahlung muss die erste Rate (1.278,23 Euro) gleich bei der Antragstellung bezahlt werden. Der Restbetrag (3.834, 69 Euro) kann bis zur Vollendung des 38. Lebensalters in höchstens 3 Raten bezahlt werden.

Die Wehrpflichtigen, die gegen Zahlung der Wehrersatzgebühr den abgekürzten Dienst ableisten, haben keinerlei Verfügung darüber, wie ihr Geld verwendet wird!

Zu einem 21-tägigen Dienst ist man trotzdem verpflichtet Nach Zahlung der Summe ist noch ein 21-tägiger Militärdienst in der Türkei abzuleisten. Eine völlige Freistellung von dem Dienst durch den "Freikauf" ist z.Z. nicht möglich, auch wenn es dies in den vergangenen Jahren gab.

Wehrpflichtige, die zwar formell die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der "Freikaufsregelung" erfüllen, aber das 38. Lebensjahr bereits vollendet und bis dahin keinen Antrag auf "Freikauf" gestellt haben und Wehrpflichtige, die die Raten nicht bezahlt haben bzw. dem 21-tägigen Dienst nicht nachgekommen sind, können mit einer sofortigen Zahlung von 7.668,00 Euro bei Antragstellung den "Freikauf" trotzdem noch in Anspruch nehmen.

Mit anderen Worten, es gibt für die Inanspruchnahme des Freikaufs keine Altersgrenze, solange sich der Betroffene im Ausland mit einem nicht gültigen türkischen Pass zurecht findet und eine Reise in die Türkei vermeidet. Die Zeit, in der der Wehrpflichtige als "Musterungsflüchtig" oder "Deserteur" gegolten hat, wird aus strafrechtlicher Sicht nicht wirklich berücksichtigt, sofern der Betroffene bereit ist, die genannten erhöhten Summe bzw. den restlichen Betrag gleich zu bezahlen. Aber die Betreffenden sind weiterhin verpflichtet, den 21-tägigen Militärdienst abzuleisten.


Worin besteht der abgekürzte Dienst?

Der 21-tägige Dienst kann bis zur Vollendung des 38. Lebensalters in einer beliebigen Einberufungsperiode (Celp dönemi) abgeleistet werden. Die Einberufungen finden jährlich am 2. und 3. Januar, am 1., 2. und 3. April; am 1., 2. und 3. Juli und am 1., 2. und 3. Oktober statt. Der Antragsteller kann das Datum der Einberufung beantragen und erhält daraufhin den Einberufungsbescheid zugeschickt. Der abgekürzte Dienst wird unter äußerst flexiblen Bedingungen abgeleistet und hat Berichten zufolge mehr den Charakter einer ideologischen Indoktrination als eines körperlichen Drills. Der 21-tägige Dienst besteht aus einer militärischen Grundausbildung und wird bei der Brigadekommandatur für Soldatenausbildung (Burdur Er Egitim Tugay Komutanligi) in Burdur abgeleistet, einer Kleinstadt im Südwesten der Türkei.

Nach vorliegenden Berichten wird der Dienst unter relativ günstigen Bedingungen abgeleistet. Es soll möglich sein, per Handy in der Kaserne zu telefonieren, Mahlzeiten aus nahe liegenden Restaurants zu bestellen und weitere Privilegien in Anspruch zu nehmen, die in einer normalen Kaserne keinesfalls toleriert würden. Einigen Berichten zufolge verlässt man die Kaserne, "ohne eine einzige Kugel abgefeuert zu haben".

Ab der zweiten Woche besteht etwa die Hälfte der Grundausbildung aus der obligatorischen Teilnahme an Vorträgen, die darauf bedacht sind, die im Ausland lebenden Türken im Sinne des Militärs ideologisch zu beeinflussen. Einige dieser Vorträge tragen beispielsweise folgende Titel: Der Terror (zur PKK), Unsere geopolitische Lage (zu den an die Türkei angrenzenden Nachbarstaaten und ihren Plänen), Türkisch-armenische Beziehungen, Lobbyarbeit im Ausland, Nationalismus und Atatürk, Bürgerkunde für Doppelstaater etc.

Ebenso ist man verpflichtet zur Teilnahme an einer "Konsultation" mit einem hochrangigen Soldaten und einer anschließenden anonymen Umfrage, bei der es u.a. auch um die den Teilnehmern bekannten "feindlichen" Organisationen oder Personen im Ausland geht. Freiwillige würden gar ermuntert, eigenständig einen schriftlichen Bericht über ein vorgegebenes Thema anzufertigen. Nach Zahlung des Freikaufbetrags und Ableistung dieses Dienstes erhalten die Wehrpflichtigen die Entlassungsbescheinigung (Kesin terhis belgesi), die als Nachweis gilt, dass die Wehrpflicht erfüllt wurde.


Recht auf "Freikauf"?

Es ist deutlich, dass die "Freikaufsregelung" keineswegs auf einer Anerkennung der Rechte und Freiheiten des Individuums seitens des Staates beruht. Im Gegenteil: Es ist ein deutliches Bespiel dafür, wie Rechte und Freiheiten der Menschen per Gesetz ausgeraubt, soziale Ungleichheiten hergestellt und ausgenutzt werden. Während die Zahl der Deserteure in die Tausende reicht und Tausende von wehrpflichtigen Männern durch den Zwang zur Erfüllung der Wehrpflicht zum Töten gezwungen werden, schaffen Staat und Militär Privilegien für bestimmte Gruppe, nötigen diese Menschen, die Kosten der Gewalt und des Kriegswahns mitzutragen und sich mit dem Zwang der Wehrpflicht abzufinden.

Während die Menschen widerwillig und durch den Zwang des Staates und der Gesellschaft ihr Leben riskieren, die Schikane und Herabwürdigung der Armee über sich ergehen lassen, werden die "besser verdienenden Bürger" erpresst, die ihrem ganz natürlichen Instinkt folgen, ihr eigenes Leben und die der anderen zu beschützen.

Das türkische Verfassungsgericht beschloss, dass die "Freikaufsregelung" das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichheit nicht verletzt. Alleine der Konflikt zwischen der PKK und der türkischen Armee kostete in den letzten 15 Jahren über 30.000 Menschenleben. Angesichts der Tatsache, dass dies ohne Wehrpflicht nicht möglich gewesen wäre, ist dieser Beschluss als selbstherrlicher Zynismus des türkischen Staates anzusehen. Es ist ohne Zweifel eine verkappte Maßnahme, um das sogenannte Recht auf "Freikauf" mit der rechtstaatlichen Fassade in Einklang zu bringen.


Was können Doppelstaater und Immigranten mit türkischer Staatsangehörigkeit tun?

Wehrpflicht sowie Militär sind höchst verabscheuungswürdige Formen der organisierten Menschenverachtung. Sie sollten in keiner Form unterstützt werden.

Wir raten deshalb Doppelstaatern, sich nicht mit dem "kleinerem Übel" des Freikaufs abzufinden und rechtzeitig die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Mit der von den türkischen Behörden ausgestellten Rosa Karte können Sie auch nach der Ausbürgerung ohne nennenswerte Nachteile oder Einschränkungen in der Türkei leben.

Sollten Sie keine weitere Staatsangehörigkeit haben, so erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie in Deutschland die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Bei den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen werden Sie genügend Informationen zur Einbürgerung erhalten. Nutzen Sie die Zeit, in der der Militärdienst zurückgestellt wird, für Ihre Ausbürgerung!

Haben Sie einen Teil des Freikaufsbetrages bereits bezahlt, so können Sie ihn nur dann zurückerstattet bekommen: a) wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben oder aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden; b) wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen ausmustern lassen.


Wie können Sie sich ausmustern lassen?

Sie können in Deutschland im türkischen Konsulat einen Antrag auf Ausmusterung stellen, wenn Sie glauben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen für die Armee "untauglich" sind. Dafür benötigen sie einschlägige medizinische Atteste von Ärzten, die von den türkischen Behörden anerkannt werden. Die türkischen Konsulate haben eine Liste dieser Ärzte vorliegen. Die Atteste und alle weiteren relevanten Dokumente müssen in beglaubigten türkischen Übersetzungen vorliegen. Der Antrag wird zuerst vom Konsulat geprüft, dann an die zentrale Gesundheitsbehörde des Nationalen Verteidigungsministeriums weitergeleitet und dort entschieden.

Wenn die Gesundheitsbehörde das Attest für die Ausmusterung nicht ausreichend findet, was in der Regel der Fall ist, müssen Sie sich in einem Militärkrankenhaus in der Türkei erneut untersuchen lassen. Solange Sie keine gravierende körperliche Behinderung haben, sollten Sie mit einer Aufforderung der Militärbehörde zu einer weiteren Untersuchung in der Türkei rechnen. Auch wenn der Antrag im Ausland gestellt werden kann, akzeptiert das türkische Militär die ausländischen Atteste in der Regel nicht und fordert eine weitere Untersuchung in bestimmten türkischen Militärkrankenhäusern, die ihnen ebenfalls vom Konsulat bekannt gegeben werden.

Das Verfahren zur Ausmusterung in der Türkei gilt auch dann, wenn sie als deutscher Staatsangehöriger untauglich gemustert wurden und eine entsprechende Untauglichkeitsbescheinigung vorlegen können.

Wenn Sie ausgemustert worden sind, den Freikaufsbetrag aber schon teilweise bezahlt haben, bekommen Sie den Betrag nach einer entsprechenden Anforderung zurückerstattet.


Was passiert, wenn man die Wehrpflicht völlig ignoriert?

Wenn Sie bezüglich der Zurückstellung des Militärdienstes nichts unternehmen und mit Hilfe Ihrer weiteren Staatsangehörigkeit ohne Probleme gelebt haben, sollten Sie die Einreise in die Türkei vermeiden. Für die türkischen Behörden ist Ihre zweite Staatsangehörigkeit irrelevant: Sie würden dort wie ein Fahnenflüchtiger behandelt und der Rekrutierungsbehörde überstellt. Da die doppelte Staatsangehörigkeit seitens des deutschen Staates sowieso unerwünscht und eigentlich nicht gestattet ist, aber faktisch ignoriert wird, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass das deutsche Konsulat sich einsetzen würde, um Ihre Zwangsrekrutierung zu verhindern - schon gar nicht in der Türkei.

Wenn Sie zurückgestellt worden sind, aber trotz des vollendeten 38. Lebensjahres weder den Freikaufsbetrag bezahlt noch Dienst abgeleistet haben, wird Ihr türkischer Pass vom Konsulat nicht mehr verlängert. Da Ihr Pass in Deutschland zugleich als Ihr Personalausweis gilt, werden Sie auch nicht mehr im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Dies wird Ihnen sicherlich Schwierigkeiten bereiten, wo und wann immer Sie sich ausweisen müssen.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit, lediglich einen Aufenthaltstitel haben, ist dieser an ein gültiges Ausweisdokument gebunden. Nach Paragraph 52 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann der Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn es keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr gibt. Wenn Sie sich in einem solchen Fall für eine Passverlängerung an das türkische Konsulat oder Botschaft wenden, werden Sie mit Sicherheit mit der Bedingung konfrontiert, zuerst die Wehrpflicht zu erfüllen bzw. sich mit der Zahlung von 7.668,00 Euro freizukaufen.

Weil die Passpflicht von den deutschen Behörden an "zumutbare Bedingungen" geknüpft wird und die Behörden die Ableistung des Militärdienstes als zumutbar erachten, wird auch die Zahlung für die "Freikaufsregelung" als zumutbar angesehen. Auch die Ablehnung des Militärdienstes, z.B. wegen Kriegsdienstverweigerung, ändert für die deutschen Behörden nichts daran.

Eine Abschiebung in einem solchen Fall ist aber ziemlich unwahrscheinlich, solange sie verheiratet sind, Ihre Ehefrau im Besitz der deutschen bzw. einer anderen EU-Staatsangehörigkeit ist und Sie im Besitz einer "Niederlassungserlaubnis" oder einer "Aufenthaltserlaubnis" sind. In diesem Fall könnten sie folgendes Vorgehen in Erwägung ziehen, um die Zahlung für die "Freikaufsregelung" zu verweigern: Sie sollten sich rechtzeitig und nachweisbar vor Ablauf des Passes um eine Verlängerung des Passes bemühen. Wenn dann die Gültigkeit Ihres Passes ausläuft, können sie einen Antrag auf "Reiseausweis für Ausländer im Inland" stellen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Klage einreichen. Während das Verfahren anhängig ist, sollten Sie parallel einen Ausweisersatz für die "Niederlassungserlaubnis" oder "Aufenthaltserlaubnis" beantragen (nach Paragraphen 5ff Aufenthaltsverordnung). Für dieses Verfahren ist es unbedingt sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Übrigens sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie irgendwann aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen würden, da diese Regelung vom türkischen Parlament aufgrund der steigenden Zahl der Staatenlosen und durch den Druck der deutschen Behörden 2003 abgeschafft wurde.


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Quelle:
Rundbrief KDV im Krieg - Ausgabe Juli 2007
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Der Rundbrief erscheint sechs Mail im Jahr. Auszüge
des Rundbriefes finden Sie unter
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Die Papierausgabe des Rundbriefes kann als Abonnement
für 16 Euro pro Jahr (oder in Einzelexemplaren) bezogen
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2 Kommentare:

  1. Dem Türkischen militär ist es Sch... egal,wie man das geld zusammen kratzt--ist auch nicht wenig.
    Viele verschulden sich oder leben in der illegalität.
    Wie gesagt dem türkischen militär oder Regierung ist das egal----die denken nur an das geld nie an den einzelnen menschen !!!

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  2. Seit letzter Woche ist das neue Gesetz gültig. Bitte updaten....

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