Mittwoch, 13. Mai 2009

Benötigen wir eine " Bundesfolterordnung " ?


Hi world,

hier Auszüge eines Interviews mit Winfried Hassemer, Ex-Verfassungsrichter, mit Spiegel online:

" SPIEGEL ONLINE: In diesem Rahmen wird ja auch über sogenannte Rettungsfolter diskutiert. Notfalls müsse halt ein bisschen gefoltert werden, um größeren Schaden abzuwenden. Die Menschenwürde einzelner sei dann eben mal um der Würde vieler Anderer nachrangig. 
Hassemer: Da gibt es ein gutes Argument von dem Sozialwissenschaftler Jan Philipp Reemtsma. Der sagt sarkastisch, für diesen Fall bräuchte man in einem Rechtsstaat eine Bundesfolterordnung. Da müsste dann genau drinstehen, wer was wann darf. Wir können doch keine körperlichen Eingriffe zulassen, die nicht gesetzlich genau beschrieben sind - der linke Daumen ist bei diesem Verdacht anzuzwacken, der rechte Arm bei jenem zu verdrehen und so weiter. An dieser Absurdität sieht man, dass so etwas, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, ganz bestimmt nicht geht. Folter gedeiht im Dunkeln."

Die jüngst vom ICRC bekanntgewordenen Berichte über das Folterwesen des verflossenen US Präsidenten durch seine einschlägig bekannten 3-Buchstaben Organe, zeigen hingegen genau in diese Richtung. Ich möchte das hier nicht alles verlinken. Ist aber leicht zu finden. So weit her geholt sind solche Horrorvorstellungen einer Bundesfolterordnung also wohl doch nicht. - Und die in den diversen komischen Blacksites ("im Dunkeln") zur Anwendung gekommenen Methoden sollen auch nicht gerade eben erst erfunden worden sein, sondern aus entsprechenden sog. Schulen stammen und daher "wohlerprobt" sein. Besonders in Südamerika. Beispielsweise habe eine Schule für Nord/Süd Amerikanische Zusammenarbeit der US Arme diese Dinge gelehrt. - Wollen wir hoffen, dass wir in Deutschland von solchen Auswüchsen für immer verschont bleiben werden. - Sicher ist das jedoch keinesfalls und es bedarf sorgsamer Wachsamkeit, den Anfängen zu wehren.

Das genannte Interview ist sicher lesenswert!

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